Von der Stadt bis an die Weser
Das Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes umfasst alle im Schutze der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke mit einer Höhenlage bis 6 m über Normalnull, die ohne schützende Deiche bei Sturmfluten schnell überflutet wären! Bodenerhebungen innerhalb des Verbandsgebietes, auch höher als 6 m über NN (Insellage), gehören auch dazu. Die genauen Grenzen des Verbandsgebietes hat die ehemalige Bezirksregierung Oldenburg durch Verordnung festgesetzt und rechnet zum deichgeschützen Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes die Gemeinden Berne, Lemwerder, Hude, Hatten, Ganderkesee, Wardenburg sowie die Städte Delmenhorst und Oldenburg (zum Teil). Damit reicht der zu schützende Deich vom Hemmelsbäker Kanal bis zum Ende des Sanddeiches in Hasbergen.
11 Deichzüge schützen eine Region
Die Hauptdeichlinie ist in 11 Deichzüge unterteilt und wird von je einem Deichgeschworenen beaufsichtigt. Diese werden durch etwa 60 Küstenwehrmänner unterstützt. Alle Weserdeiche wurden nach der Februarsturmflut 1962 mindestens schon einmal erhöht und verstärkt. Neuere Untersuchungen haben ergeben, dass inzwischen alle Weserdeiche vom Huntesperrwerk bis zum Ochtumsperrwerk erneut ausgebaut werden müssten – Deichschutz bleibt aktuell!