|
In der Wesermarsch waren Deiche schon immer
lebenswichtig. Und es gab seit jeher Menschen, deren Aufgabe
es war, auf die Deiche zu achten.
Residierte
schon im 17. Jh. ein Deichgraf auf Gut Neuenhuntorf bei
Berne, mündeten die wachsenden Aufgaben des Deichschutzes
im 19. Jh. in den I. Oldenburgischen Deichband. Als Deichgenossenschaft
durch die Deichordnung für das Herzogtum Oldenburg
vom 8. Juni 1855 (ODO, Art. 14) gegründet, nahm er
am 1. Januar 1856 seine Arbeit auf. Den Vorsitz hatte von
nun an der Amtmann (ab 1880: Amtshauptmann) des Gebietes
inne, für den der Deichband zuständig war.
Seit 1939 werden die Organe des Deichbandes
nach den Bestimmungen der Ersten Wasserverbandverordnung
von 1937 und seit 1991 des Wasserverbandsgesetzes gebildet.
Statt dem Amtmann steht heute ein vom Vorstand vorgeschlagenes,
vom Verbandsausschuss gewähltes und von der Aufsichtsbehörde
berufenes Mitglied des Deichbandes an seiner Spitze.
Deichvorsteher des I. Oldenburgischen Deichbands seit 1856.
|