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Das
Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes umfasst alle im
Schutze der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke mit einer
Höhenlage bis 6 m über Normalnull – die
ohne schützende Deiche bei Sturmfluten schnell überflutet
wären! Bodenerhebungen innerhalb des Verbandsgebietes,
auch höher als 6 m über NN (Insellage), gehören
natürlich auch dazu.
Die genauen Grenzen des Verbandsgebietes hat die ehem. Bezirksregierung
Oldenburg durch Verordnung festgesetzt und rechnet zum deichgeschützen
Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes die Gemeinden
Berne, Lemwerder, Hude, Hatten, Ganderkesee, Wardenburg
sowie die Städte Delmenhorst und Oldenburg (zum Teil).
Damit reicht der zu schützende Deich vom Hemmelsbäker
Kanal bis zum Ende des Sanddeiches in Hasbergen.
Mehr Informationen finden Sie hier als PDF-Datei.
Die Hauptdeichlinie ist in 11 Deichzüge
unterteilt und wird von je einem Deichgeschworenen beaufsichtigt.
Diese werden durch etwa 60 Küstenwehrmänner unterstützt.
Alle Weserdeiche wurden nach der Februarsturmflut 1962 mindestens
schon einmal erhöht und verstärkt. Neuere Untersuchungen
haben ergeben, dass inzwischen alle Weserdeiche vom Huntesperrwerk
bis zum Ochtumsperrwerk erneut ausgebaut werden müssten
– Deichschutz bleibt aktuell.
Mehr Informationen finden Sie hier als PDF-Datei.
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